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Rechtsgrundlage

Übersicht

Die Beschaffung von Daten aus dem Schulbereich dient in erster Linie der Bereitstellung bildungspolitischer Planungs- und Entscheidungsgrundlagen für Bund und Kanton. Die Erhebungen umfassen individuelle Grunddaten aller Personen in Ausbildung sämtlicher Bildungsstufen vom Kindergarten bis zur Hochschule; individuelle Daten des Schulpersonals verschiedener Bildungsstufen; sowie Bildungsabschlüsse auf Sekundarstufe II und Tertiärstufe. Die Datenerhebungen werden rein elektronisch durchgeführt.

Statistiken des Bundes

Die wichtigste Grundlage für alle Erhebungen der Bildungsstatistik bilden das Bundesstatistikgesetz (BstatG, 431.01) und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung, 431.012.1).

Datenschutz

Erhebung und Bearbeitung von Personendaten durch die Bildungsstatistik erfolgen gestützt auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, 235.1) und der entsprechenden Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV, 170.41), sowie weiterer kantonaler gesetzlicher Bestimmungen.

AHV-Versichertennummer

Individualdaten von Personen können schweizweit nur dann plausibilisiert werden, wenn eine eindeutige Identifikation möglich ist. In der Statistikerhebungsverordnung des Bundes wird daher die AHV-Versichertennummer explizit als zu erfassendes Identifikationsmerkmal gefordert. Sie stützt sich auf die gesetzliche Grundlage im Art. 50e des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, 831.10). Zur Produktion von Statistikdaten werden die Individualdaten anonymisiert.

Teilnahmepflicht

Für die vom Bund verordneten Erhebungen besteht für öffentliche wie auch für private Bildungsinstitutionen eine Teilnahmepflicht.

Sicherheit: Zertifikate

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